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Riester Rente KinderzulageDurch die Riester Förderungen sollen besonders Familien mit Kindern unterstützt werden. Alle unmittelbar und mittelbar zulagenberechtigte Personen können für ihre Kinder die entsprechende Zulage beantragen. Welche Voraussetzungen gelten?
Das Kind, für das die Zulage beantragt wird muss im kindergeldberechtigten Status sein. Wie hoch ist die Zulage für Kinder?Die Riesterförderung hat begonnen im Jahr 2005 kontinuierlich bis zum Jahr 2008 zugenommen. Wurden 2005 noch 92€ pro Kind vom Staat zur privaten Altersvorsorge beigesteuert, lag die Zulage im Jahr 2006 und 2007 bei 138€ für jedes Kind. Im Jahr 2008 wurde die letzte Erhöhungsstufe erreicht, seit dem Jahr 2008 gewährt der Staat eine Kinderzulage in Höhe von 185€. Die genannten Zulagen werden jedes Jahr geleistet. Damit man als Sparer auch nicht vergisst die Förderung rechtzeitig zu beantragen empfiehlt es sich, bei seinem Anbieter einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Welche Einschränkung können gelten?Mit Ansteigen der Förderung wurde auch der Satz angehoben, den der Sparer selber einzahlen muss, um die volle Zulage zu erhalten. (in 2008 auf 4% des vorjährigen zu versteuernden Einkommen mit einer Deckelung bei 2.100€) Spart der Riester Sparer nicht den vollen Betrag, werden seine Grundzulage und auch die Kinderzulage in entsprechender Höhe prozentual gekürzt.
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