Die Riester Rente kündigen
Allgemeines
Ein Vertrag mit einer Riester-Rente kann grundsätzlich während der Ansparphase gekündigt werden. Dies ist mit der festgesetzten Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende möglich. Die Kündigung sollte schriftlich beim jeweiligen Versicherungsträger erfolgen.
Nachteile einer vorzeitigen Kündigung einer Riester Rente
Grundsätzlich ist die Riester-Rente ein Altersvorsorgeprodukt. Als solches widerspricht eigentlich eine vorzeitige Kündigung dem Grundgedanken auf Vorsorge für das Alter. Treten jedoch bei einem Vertragsinhaber finanzielle Engpässe oder persönliche Schwierigkeiten ein, so kann die Kündigung der Riester-Rente für ihn eine notwendig werdende Maßnahme sein.
Er hat allerdings erhebliche Nachteile dadurch zu erleiden. So muss er auf die staatlichen Förderleistungen verzichten, die bis zur Kündigung gewährt wurden. Des Weiteren kommen auf ihn eventuell auch Gebühren hinzu, die der Anbieter des jeweiligen Vertrages im Falle einer Kündigung erheben kann. Diese Gebühren müssen aber im Vertrag auch ausgewiesen sein. Ferner ist zu beachten, dass die angesammelten Zinsen versteuert werden müssen.
Alternativen zur Kündigung
Die genannten Nachteile können durch zwei Möglichkeiten vermieden werden.
Zum Einen kann der Vertragsinhaber das angesammelte Altersvorsorgevermögen auf einen neuen Vertrag übertragen. Man spricht in diesem Fall von einer Vertragsumstellung. In diesem Falle gehen auch die staatlichen Förderleistungen nicht verloren.
Häufiger wird eine andere Möglichkeit in Anspruch genommen. Dabei wird der Vertrag einfach ruhen gelassen. Man zahlt dann keine Beiträge ein, erhält aber dementsprechend auch keine Zulagen. Immerhin wird aber das bereits angesparte Kapital weiterhin verzinst. Auch ist jederzeit wieder die Aufnahme der Beitragszahlungen möglich. Bei Vertragsablauf im Rentenalter wird die Rentenzahlung natürlich etwas niedriger ausfallen entsprechend dem erfolgten Ausfall.
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