Zulagen der Riester Rente
Die Altersvorsorge ist in der heutigen Zeit ein sehr wichtiger Aspekt, den nahezu jeden deutschen Bundesbürger anspricht. Dabei gibt es einige unterschiedliche staatliche Vorsorgemaßnahmen, die mit Förderungen unterstütz werden. Eine äußerst lukrative Alternative stellt die so genannte Riester Rente dar. Bei dieser Form der Altersvorsorge erhält der Sparer nicht nur Förderungen vom Staat, sondern kann zudem weitere steuerliche Vorteile nutzen.
Jeder deutsche Bundesbürger, der diese Riester Rente nutzt, erhält eine Grundzulage von 154,- € pro Jahr. Allerdings muss der Anleger sozialversicherungspflichtig sein. Das bedeutet, dass er Arbeitnehmer ist oder als arbeitssuchend gemeldet ist und Arbeitslosenbezüge vom Staat erhält. Deswegen ist diese Form der Altersvorsorge für Selbständige oder Studenten in der Regel nicht sinnvoll. Des Weiteren sind Ehepartner förderungsfähig, wenn der jeweilige Partner eine solche Altersvorsorge auch nutzt. Für jedes Kind bekommt der Sparer zusätzlich 185,- €. Für ab 2008 neugeborenen Nachwuchs gibt es sogar 300,- € jährliche Förderung. Diese Förderung bleibt für die Dauer des Kindergeldzuschusses bestehen.
Außerdem kann der Sparer zusätzliche steuerliche Vorteile über die Lohnsteuererklärung geltend machen, wodurch ihm Beiträge rückwirkend gutgeschrieben werden. Diese Rückerstattungen hängen von der Steuerhöhe des jeweiligen Anlegers ab, wodurch diese ergo individuell berechnet werden. Diese Erstattungen können in den entsprechenden Altersvorsorgevertrag einfließen oder für sonstige Anschaffungen verwendet werden. Diese Entscheidung liegt allein bei dem Sparer.
Zu Beginn der Auszahlungsphase kann der Sparer dann entscheiden, ob er eine monatliche Rente haben möchte oder ob er eine Teilauszahlung des Kapitals wünscht. Diese Auszahlung beträgt dann maximal 30% des verfügbaren Guthabens. Dadurch wird die monatlich verfügbare Rente aber gemindert.
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