Altersvorsorgebeiträge im Rahmen der Riester-Rente werden generell in der Anlage AV der Steuererklärung erfasst. Im Gegensatz dazu gibt es noch die Basis-Rente (Rürup-Rente) als Altersvorsorge für Selbstständige ohne Versicherungspflicht. Diese Beiträge werden in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.
Das Finanzamt fördert die in der Anlage AV angegebenen freiwilligen oder betrieblichen Beiträge zur Riester-Rente nach entsprechenden Steuervorschriften. Geregelt...
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Die Riester-Rente in der Steuererklärung

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